Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach BaustellV
Wann?

 

Baustellenbedingungen

Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung
Vorankündigung
Koordinator
SiGe-Plan
Unterlage für spätere Arbeiten
Beschäftigte
Umfang und Art der Arbeiten
eines Arbeitgebers
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
JA
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
eines Arbeitgebers
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten
JA
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
eines Arbeitgebers
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
JA
JA
NEIN
NEIN
NEIN
eines Arbeitgebers
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten
JA
JA
NEIN
NEIN
NEIN
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
JA
NEIN
JA
NEIN
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten
JA
NEIN
JA
JA
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
JA
JA
JA
JA
JA
mehrere Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten
JA
JA
JA
JA
JA